Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
- Geltungsbereich
1. Nachstehende AGB gelten für alle Geschäfte mit RD Motorsport (im Folgenden:Vermieter ).
2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere etwaige AGB des Kunden, haben keine Bedeutung.
- Vertragsangebot und Vertragsschluss
1. Die Angaben auf der Internetseite des Vermieters sind lediglich unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, ein Vertragsangebot an den Vermieter zu unterbreiten. Angebote des Vermieters im Internet stellen daher kein Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar.
2. Vertragsschluss über das Internet: Das Vertragsangebot des Kunden besteht in der Buchungsanfrage. Auf die Buchungsanfrage erhält der Kunde von dem Vermieter eine Eingangsbestätigung, die noch nicht als vertragliche Annahme und damit als Vertragsschluss gilt. Der Vertrag kommt in diesem Falle erst mit der nachfolgenden Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung des Vermieters zu Stande.
3. Der Vertrag ist personengebunden. Die Rechte des Kunden hieraus können nicht an Dritte abgetreten oder von diesen genutzt werden.
- Leistungen des Vermieters
1. Die Leistung des Vermieters beschränkt sich auf die Vermietung von Fahrzeugen der nachfolgend benannten Art: Selbstfahrer Vermiet-Pkw, Hersteller: VW Golf GTI + BMW 325 E30
2. Das gemietete Fahrzeug wird dem Kunden vollgetankt und in einwandfreiem, verkehrssicherem, gereinigtem und betriebssicherem Zustand zu Beginn der vereinbarten Mietzeit übergeben. Der Kunde hat das Recht, das Fahrzeug vor Übernahme zu besichtigen. Beschädigungen oder Mängel sind (soweit erkennbar) im Voraus schriftlich anzuzeigen. Ausgenommen sind normale Gebrauchsspuren wie Kratzer, Steinschläge oder kleine Dellen an der Karosserie, sowie Schäden an der Folierung. Andernfalls gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übergeben im Sinne dieser Ziffer.
- Pflichten des Kunden
1. Der Kunde wird das Fahrzeug einschließlich des Zubehörs und der Ausstattung pfleglich behandeln. Er hat namentlich die technischen Vorschriften, die Betriebsanleitung, die Verkehrsregeln wie auch die Bestimmungen der Nürburgring GmbH zu beachten.
2. Sollten Schäden im Rahmen der Nutzung entstehen oder sonst in Erscheinung treten, hat der Kunde diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
3. Der Kunde darf vor oder während der Fahrt keine Drogen, Alkohol oder sonstigen berauschenden Mittel konsumieren, so dass die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein könnte. Über die Einnahme von Medikamenten hat er vor Vertragsschluss den Vermieter zu informieren.
4. Der Kunde hat vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von 5000 € an den Vermieter zu leisten.
5. Dem Kunden ist die Gebrauchsüberlassung des Mietfahrzeugs an Dritte ausdrücklich untersagt.
- Persönliche Voraussetzungen des Kunden
Der Kunde muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um das Mietfahrzeug zu nutzen:
1. Er muss mindestens 21 Jahre alt sein
2. Er muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
3. Er muss körperlich, geistig und gesundheitlich zum Führen eines Kfz im Stande sein.
- Preise und Zahlung
1. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Kunde kann nicht mit etwaigen Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann nur wegen etwaigen Gegenforderungen seine Leistung verweigern oder sie zurückbehalten, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Die Abtretung etwaiger Ersatz und Erstattungsansprüche des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.
- Stornierungen
1. Stornierungen sind bis 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit möglich.
2. Im Falle einer zulässigen Stornierung nach Ziffer 1 erhält der Kunde den Mietzins zurück, wegen dem Verwaltungsaufwand bei dem Vermieter unter Abzug einer Stornogebühr von 10%.
3. Wird das Mietfahrzeug nicht genutzt, verfällt das Nutzungsrecht. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietzinses, sofern die Nichtnutzung vom Kunden zu vertreten ist.
- Haftung
1. Bei Schäden, die der Kunde zu vertreten hat und/oder die auf Verstößen gegen diese AGB‘s basieren, haftet der Kunde in voller Höhe auf den kausal entstandenen Schaden.
2. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubte Handlung. Für Mängel gilt dies allerdings nur, sofern der Vermieter den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für schuldhafte Handlungen, die zu Schäden führten, soweit diese aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, sowie auch nicht für grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen seitens des Vermieters, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die zu sonstigen Schäden führten. Soweit die Haftung des Vermieters hiernach ausgeschlossen ist, gilt dieser Ausschluss auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Jeder Fahrgast haftet uneingeschränkt für Sach und Personenschäden, die auf sein Verschulden ursächlich zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen am Fahrzeug infolge unsachgemäßer Fahrweise.
4. Grundlage der Haftung ist stets ein von dem Vermieter einzuholendes Schadensgutachten. Der Vermieter ist berechtigt, den tatsächlich entstandenen oder den fiktiven Schaden laut Gutachten gegenüber dem Kunden abzurechnen.
- Vertragsbeendigung und Rückgabe des Fahrzeugs
1. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei unsachgemäßem Umgang mit dem Fahrzeug, falschen Angaben des Kunden zu seiner Person, oder sonstiger schwerwiegender Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.
2. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden fristlosen Kündigung steht diesem kein Erstattungsanspruch auf den Mietzins zu. Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
3. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben.
4. Bei grober Verschmutzung hat der Kunde die Fahrzeug Reinigungskosten zu zahlen.
5. Bei Verzögerung der Rückgabe über den vereinbarten Rückgabezeitpunkt hinaus hat der Kunde eine seinem Mietzins entsprechende (anteilige) Nutzungsentschädigung zu zahlen.
- Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
2. Gerichtsstand ist unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO für alle Ansprüche der Vertragspartner – in Abhängigkeit vom Gegenstandswert – das AG Bottrop oder das LG Essen. Der Vermieter ist berechtigt, den Kunden nach Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Lücken.